Die Widersprüche von Anwohnern der Kochstraße (darunter auch die Springer Presse) gegen dessen Umbenennung in Rudi-Dutschke-Straße wurden zurückgewiesen.
Baustadtrat Franz Schulz (Grüne) in seiner Begründung:
“Demnach sind Kostenaufrechnungen der Anlieger, die sie beispielsweise durch den notwendigen Neudruck ihrer Geschäftsunterlagen geltend machen, nicht zulässig.”
Die 28 Betroffenen, die als Interessengemeinschaft den Widerspruch formulierten werden nun voraussichtlich Klage einreichen.
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